Leistungen
Flameey GmbH
Externe Fachkräfte
Unsere Experten
Wir sind Experten in Sicherheit und Brandschutz. Als Sicherheitsfachkraft und Brandschutzbeauftragte stehen wir Ihnen mit dem Unternehmen Berni Reinwald gerne zur Seite. Um unseren Arbeitsbereich besser kennenzulernen, erläutern wir Ihnen im Folgenden, welche Tätigkeiten als Brandschutzbeauftragter auszuführen sind.
Brandschutzbeauftragter:
Im Allgemeinen ist der Brandschutzbeauftragte die erste Ansprechperson für alle Fragen und Belange des Brandschutzes im Betrieb/Unternehmen/Einrichtungen.
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes Personen bestellen, die im Falle eines Brandes verschiedene Aufgaben bei der Evakuierung von Personen und der Brandbekämpfung übernehmen. Dazu gehört auch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, wenn dieser von der Behörde vorgeschrieben wird.
Wann muss ein Brandschutzbeauftragter
bestellt werden?
Unternehmen sind verpflichtet, Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz wie Brandmelder, CO-Melder oder Brandabschottungen zu treffen. Zusätzlich zu den vorbeugenden Maßnahmen sind solche zur Brandbekämpfung wie die Bereitstellung von Löschhilfen wie Feuerlöscher, Löschdecken, Löschwasser und so fort bereitzustellen. Weiters schreiben die Behörden vor, dass im Unternehmen auch Personen zur Brandbekämpfung und Evakuierung bestimmt werden müssen, um die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Sinne des §25 Abs. 1 des ASchG zu schützen. Um diese Vorgabe zu erfüllen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder Brandschutzwartes
- Einrichtung einer Betriebsfeuerwehr
- Einrichtung einer Brandschutzgruppe nach der Arbeitsstättenverordnung
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder einer Ersatzperson richtet sich zunächst nach den Verhältnissen die die Behöre feststellt. Dies sind unter anderem:
- Art der Arbeitsverfahren und Vorgänge
- Menge und Art der Stoffe, mit denen gearbeitet wird
- bauliche Gestaltung, Nutzung und Größe der Arbeitsstätte
- höchstmögliche Anzahl der Personen, die an der Arbeitsstätte anwesend sein können
- Anzahl der MitarbeiterInnen
Brandschutz
beauftragter
Pflichten und Aufgaben
Die Pflichten und Aufgaben Brandschutzbeauftragter erstrecken sich über eine große Bandbreite. Brandschutzbeauftragte sind für den betrieblichen Brandschutz vorbeugend als auch im Ernstfall zuständig.
Im Grunde wirkt der Brandschutzbeauftragte bei der allgemeinen Ermittlung und Bewertung von Gefahren mit, die durch Brände und Explosionen bei dem jeweiligen Unternehmen/der jeweiligen Firma/ der jeweiligen Einrichtung auftreten können. Sofern es notwendig ist, hat der Brandschutzbeauftragte in der Regel die Brandschutzordnung zu erstellen und zu aktualisieren (beispielsweise Erstellung von Brandschutzplänen).
Ein nicht unwesentlicher Punkt ist die regelmäßige Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Meist sind im Unternehmen Beschäftigte ausgewählt, die besondere Aufgaben in einem Brandfall zu erledigen haben.
Der brandschutzbeauftragte unterstützt diese bei ihrer Aus- und Fortbildung. Zudem werden Brandübungen durchgeführt, um für den Ernstfall vorbereitet zu sein.
Außerdem führt der Brandschutzbeauftragte regelmäßige Brandschutzkontrollen nach den technischen Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz (TRVB) durch.
Veranlassung der Überprüfung und Instandhaltung der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen – hierbei kontrolliert der Brandschutzbeauftragte regelmäßig die Kennzeichen der Einrichtungen zum Brandschutz und der Rettungs- und Fluchtwege, deren Benutzbarkeit ebenfalls zu überwachen sind. Brandschutzeinrichtungen müssen regelmäßig kontrolliert, geprüft und gewartet werden.
Wir stellen Ihnen einen externen
Brandschutzbeauftragten aus dem Unternehmen
Der Brandschutzbeauftragte wird Ihnen vorgeschrieben. Damit Sie als Unternehmen nicht eigens Mitarbeiter mit der verantwortungsvollen Tätigkeit belasten müssen bieten wir Ihnen als externer Brandschutzbeauftragter folgende Leistungen an:
- Erhebung und Begehung der Objekte
- Erstellung einer Brandschutzordnung & Alarmplan
- Monatliche Kontrollgänge und Führung des Brandschutzbuches
- Schulung der Mitarbeiter über „Verhalten im Brandfall“
- Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen
- 24 Stunden/365 Tage Rufbereitschaft für den Notfall